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Andreas Woost ext. Datenschutzbeauftragter

Datenschutz
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Datenschutz und Datensicherheit im Betrieb

Durch die stark zugenommene moderne Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) und der steigende Wert personenbezogener Daten ist der Datenschutz und die Datensicherheit ein wichtiger Bestandsteil der Informationsgesellschaft geworden. Durch den Einsatz der modernen Technologie entstehen jedoch auch Gefahren für das verfassungsrechtlich anerkannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Hierdurch gewinnt der Datenschutz sowie die Datensicherheit immer mehr an Bedeutung. Durch die Nutzung modernster Datenverarbeitungstechnik sind nicht nur Chancen und Gewinne verbunden, sondern auch Risiken für den Einzelnen, für Unternehmen und öffentlichen Stellen (Behörden) sowie für die Gesellschaft insgesamt.
Durch den Einsatz von IuK-Technologien ist das Sammeln von Informationen, das Zusammenführen diverser Quellen und das Auswerten solcher unter Umständen gigantischen Informationsspeicher sehr einfach und schnell geworden. Aus diesem Grund ist das Vertrauen in den Persönlichkeitsschutz sowie dem Datenschutz im Allgemeinen für die Akzeptanz der angebotenen Dienste sehr wichtig und wird zukünftig noch elementarer werden.
Insbesondere bei E-Commerce und multimediale Anwendungen sind Datensicherheit und Datenschutz, richtig angewandt, Wettbewerbsfaktoren.

Gesetzliche Regelung

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten.
Ein Unternehmen muss laut Gesetz einen DSB bestellen, sobald mehr als neun Mitarbeiter im Unternehmen mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Datenschutz und Datensicherheit sind wichtig!

  • Im Grundrecht verbürgter Persönlichkeitsschutz wird erst durch den Datenschutz möglich.
  • Im heutigen Zeitalter der Informationsgesellschaft ist der Schutz der Privatsphäre eines jeden Einzelnen unerlässlich.
  • Im modernen Wirtschaftsleben bedeutet Datenschutz einen Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor.
  • Für E-Commerce ist Datenschutz und Datensicherheit gesetzlich vorgeschrieben.
  • Auch International gewinnt der Datenschutz an Bedeutung.

Verantwortung für den Datenschutz

Für die Einhaltung des Datenschutzes im Betrieb ist in erster Linie die "verantwortliche Stelle, die das Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten vornimmt" also die Geschäftsführung des Unternehmens. Jedoch auch der einzelne Mitarbeiter der mit diesen Aufgaben betreut ist.
Beratend und Kontrollierend steht der betriebliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) zur Seite.

Personenbezogene Daten

§3 BDSG - Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmtenMenschen oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Zum Beispiel gehören die Mitarbeiterdaten, genauso wie Kunden-, Lieferanten- sowie Interessentendaten sobald natürliche Personendaten betroffen sind, zu der Gruppe der personenbezogenen Daten.

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